Durch die erforderliche Wertberichtigung habe sich für die Stiftung eine Deckungslücke von Fr. 557'737.- ergeben, welche in der Folge nur teilweise habe abgebaut werden können. Der Ertrag auf der Liegenschaft sei von Anfang an ungenügend gewesen. Zudem habe sich der Anteil der Liegenschaften am Stiftungsvermögen per 31. Dezember 1998 auf 64 % erhöht und damit die zulässige Quote von 50 % überstiegen.