Eine Schätzung der Bank Z.________ vom 22. September 1995 habe einen Mittelwert (zwischen doppelt gewichtetem Ertragswert und einfach gewichtetem Realwert) von Fr. 1'980'000.- ergeben, worauf die Revisionsstelle einen Abschreibungsbedarf von Fr. 420'000.- festgestellt habe. Der Stiftungsrat habe hierauf beschlossen, die Liegenschaft mit Fr. 1'980'000.- zu bewerten und eine Treuhandfirma mit dem Verkauf zu beauftragen, wobei als Ziel ein Erlös von Fr. 2'400'000.- genannt worden sei.