A. S.________ (geboren am 22. Februar 1948) war vom 1. Juli 1989 bis 30. September 1999 bei der Schule Y.________ tätig und bei der Vorsorgestiftung X.________ vorsorgeversichert. Bei Beendigung des Vorsorgeverhältnisses richtete die Vorsorgeeinrichtung S.________ eine per 30. September 1999 ermittelte Austrittsleistung in der Höhe von Fr. 153'671.40 aus. Da S.________ mit der Austrittsabrechnung nicht einverstanden war, ersuchte sie die Vorsorgeeinrichtung um Neuberechnung der Austrittsleistung und Nachzahlung des Differenzbetrages. Eine Einigung fand in der folgenden Korrespondenz, in welcher die Vorsorgeeinrichtung an ihrer Berechnung festhielt, nicht statt.