Ab 1. Dezember 2003 habe sie der Klägerin eine monatliche BVG-Rente von derzeit Fr. 677.- zu entrichten. Ferner verpflichtete es die Aargauische Pensionskasse in Ziffer 4 des Urteilsdispositivs, der Klägerin die richterlich auf Fr. 6156.95 (inkl. Fr. 434.85 Mehrwertsteuer) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen.