2002. Nach Eintritt der Rechtskraft des Teilentscheides und nach Durchführung eines Schriftenwechsels über Festsetzung und Abrechnung der Rentenleistungen verpflichtete das Versicherungsgericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 16. Dezember 2003 die Aargauische Pensionskasse, der Klägerin an rückständigen BVG-Renten per 27. November 2003 den Betrag von Fr. 60'866.45 zuzüglich 5 % Zins ab diesem Datum bis zum Überweisungszeitpunkt zu bezahlen. Ab 1. Dezember 2003 habe sie der Klägerin eine monatliche BVG-Rente von derzeit Fr. 677.- zu entrichten.