A. A.________ (geboren 1947) war vom 1. März bis 31. Oktober 1994 als Angestellte der S.________ bei der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert. Ende November 1995 meldete sie sich bei der Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an. Mit Verfügung vom 13. Dezember 1996 sprach ihr die IV-Stelle des Kantons Solothurn ab 1. Mai 1996 eine halbe und mit Verfügung vom 18. September 1998 ab 1. März 1998 eine ganze Invalidenrente zu.