Am 14. September 1998 wurde über die Firma Y.________ GmbH der Konkurs eröffnet und am 5. Oktober 1998 mangels Aktiven eingestellt. Am 10. November 1998 gelangte die Gesellschaft an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Zweigstelle Winterthur, (nachfolgend: Auffangeinrichtung) und meldete S.________ als nach BVG zu versichernden Arbeitnehmer an. Mit Schreiben vom 7. Juni 1999 lehnte die Auffangeinrichtung einen Zwangsanschluss ab, da S.________ die Voraussetzungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge namentlich in Bezug auf den jährlichen Mindestlohn nicht erfülle.