Die Taggeldversicherung zu Gunsten der Arbeitnehmer gehörte somit ebenfalls zum Vorsorgeplan, was für ein Verbleiben zumindest der beim Anschlusswechsel ein Taggeld beziehenden Personen bei der abgebenden Vorsorgeeinrichtung spricht. Die beklagte Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Leben als Rechtsnachfolgerin der Berna ist somit passivlegitimiert. Unter diesen Umständen kann von der beantragten Beiladung der GastroSocial Pensionskasse abgesehen werden.