In der Klageantwort bezeichnete sie sich seit 1. November 1999 als nicht mehr zuständige Vorsorgeeinrichtung. Dabei wies sie u.a. darauf hin, die Vorsorgeeinrichtung der Gastrosuisse, zu welcher das Restaurant T.________ auf 1. November 1999 gewechselt hatte, habe den Rentnerbestand und damit die Schadenreserven für die Ausrichtung der Invalidenleistungen aus dem Anschlussvertrag dieser Firma übernommen. Das als Beleg zu den Akten gegebene Schreiben vom 17. Juni 2005 betraf jedoch eine einzelne (andere) Person, welcher ab 1. Juni 2000 Invalidenleistungen ausgerichtet worden waren.