In den Schreiben vom 26. Februar und 9. Juni 2004 an deren Rechtsvertreterin, in welchen sie einen zu ihren Lasten gehenden Versicherungsfall verneinte, wies sie darauf hin, das angesparte Kapital befinde sich noch im Anschlussvertrag der Firma Restaurant T.________. Im erst genannten Schreiben hielt sie zudem erstmals fest, aufgrund der Vertragsauflösung zum 31. Oktober 1999 werde die Versicherungspolice aufgelöst. In der Klageantwort bezeichnete sie sich seit 1. November 1999 als nicht mehr zuständige Vorsorgeeinrichtung.