Und im September 2000 stellte die Berna der Beschwerdegegnerin einen Versicherungsausweis zu mit dem Vermerk «invalid 100%». Die Beschwerdeführerin ersuchte noch im Januar 2003 die IV-Stelle, sie über sämtliche zukünftige und bereits vorhandene Entscheide zu informieren, dies mit dem Hinweis, die heutige Beschwerdegegnerin sei bei ihr gemäss den Bestimmungen der beruflichen Vorsorge versichert. In den Schreiben vom 26. Februar und 9. Juni 2004 an deren Rechtsvertreterin, in welchen sie einen zu ihren Lasten gehenden Versicherungsfall verneinte, wies sie darauf hin, das angesparte Kapital befinde sich noch im Anschlussvertrag der Firma Restaurant T._