B. Am 8. Februar 2006 liess D.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Klage gegen die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Leben einreichen mit dem hauptsächlichen Rechtsbegehren, die Beklagte sei zu verpflichten, ihr mit Wirkung ab 1. Juli 2000 eine volle Invalidenrente von Fr. 4752.- im Jahr zu bezahlen nebst dem gesetzlichen Verzugszins von 5% seit 8. Februar 2006. Die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Leben beantragte in ihrer Antwort die Abweisung der Klage, eventualiter soweit Leistungen vor dem 8. Februar 2001 geltend gemacht werden, sowie die Beiladung der BAV Gastrosuisse (nunmehr: GastroSocial Pensionskasse) zum Verfahren.