Nach Kündigung des Anschlussvertrages mit der Berna schloss sich die neue Inhaberin auf diesen Zeitpunkt für die Durchführung der beruflichen Vorsorge ihres Personals der BAV Gastrosuisse an. Nach Erschöpfung des Taggeldanspruchs am 25. Juni 2000 arbeitete D.________ ab 29. Juni 2000 in einem Billard-Club. Nach einem Sturz am 8. August 2000 war sie zu 100% arbeitsunfähig. A.d Mit Verfügung vom 16. Mai 2003 sprach die IV-Stelle des Kantons Graubünden D.________ ab 1. Februar 2000 aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit von 100% eine ganze Invalidenrente zu.