Grundlage für die Erbringung der reglementarischen Leistungen bildete der Kollektivversicherungs-Vertrag vom 28. Juni 1989 zwischen der Berna und der Berner Lebensversicherungs-Gesellschaft (nachfolgend: Berner Leben). A.b Wegen lumbaler Beschwerden begab sich D.________ im März 1998 in ärztliche Behandlung. Die Abklärungen (MRI) ergaben eine mediane Diskushernie mit kaudaler Sequestration L4/L5. Ab 20. April 1998 bezog D.________ Krankentaggelder. Am Tag zuvor hatte die Wintersaison geendet. Beginn der Sommer-Saison war der 1. Juni 1998. Während des Ferienaufenthaltes in Bosnien traten akut Rückenschmerzen auf, weshalb sich D.________ am 18. Mai 1998 in spitalärztliche Behandlung begab.