B. Nach Überweisung der Sache durch das Scheidungsgericht verpflichtete das Verwaltungsgericht des Kantons Zug mit Entscheid vom 31. Oktober 2002 die BVG-Stiftung der Firma A.________, vom Vorsorgekonto des F.________ den Betrag von Fr. 3216.40 zuzüglich 4 % Zins seit 14. Dezember 2000 auf das Vorsorgekonto der H.________ bei der Rentenanstalt/Swiss Life zu überweisen.