___ Verwaltungsgerichtsbeschwerde führt mit dem Rechtsbegehren, die Personalfürsorgestiftung sei, unter Aufhebung des angefochtenen Entscheides, zu verpflichten, ihm mit Wirkung ab 1. Januar 1997 eine Invalidenrente auf der Basis ihres seit 1. Januar 1997 geltenden Reglementes auszurichten, dass die Personalfürsorgestiftung auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliesst, wogegen das Bundesamt für Sozialversicherung auf eine Vernehmlassung verzichtet,