Das Ende August 1999 gestellte Gesuch um Ausrichtung einer BVG-Invalidenrente lehnte die Winterthur-Columna Sammelstiftung 2. Säule, (nachfolgend: Sammelstiftung), bei welcher R._________ über seine ehemalige Arbeitgeberin seit 1. Januar 1985 berufsvorsorgeversichert gewesen war, mit der Begründung ab, die zur Invalidität führende Arbeitsunfähigkeit sei zu einem Zeitpunkt eingetreten, als kein Versicherungsschutz mehr bei ihr bestanden habe (Schreiben vom 25. Januar 2000).