D. Mit Schreiben vom 26. September 2006 hat der Rechtsvertreter von P.________ mitgeteilt, dass sein Mandant am 18. September 2006 verstorben ist. Mit Verfügung vom 9. November 2006 hat das Bezirksgericht X.________ von der Ausschlagung der Erbschaft des P.________ durch sämtliche Erben Vormerk genommen und das kantonale Konkursamt mit der Liquidation beauftragt. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: