C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt K.________ beantragen, es sei der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben und die Sache zur materiellen Beurteilung an das Sozialversicherungsgericht zurückzuweisen. Die Vorsorgestiftung schliesst auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) nimmt Stellung mit dem Antrag, es sei das Verfahren zu sistieren und der Beschwerdegegnerin Gelegenheit zu geben, bei der Aufsichtsbehörde ein Gesuch um Revision des Entscheides über die Genehmigung des Verteilungsplanes einzureichen. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: