Hierauf kam sie in der Folge insofern zurück, als sie den Anteil des K.________ mit der Begründung, die freien Mittel hätten sich wegen seit der letzten Verteilungsberechnung hinzugekommenen Verpflichtungen, namentlich weiteren Invaliditätsfällen und Steuerbelastungen, verringert, auf nurmehr Fr. 44'340.- resp. Fr. 44'000.- (hier differieren die Darstellungen) bezifferte und lediglich diesen Betrag auch auszahlte.