eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. Die Elvia Leben erhielt am 15. Januar 2002 Kenntnis vom Einwand des Fristversäumnisses, worauf sie innert zehn Tagen ausdrücklich um Wiederherstellung der Frist ersucht und Eintreten auf die Eingabe vom 6. Dezember 2001 beantragt hat (Stellungnahme vom 25. Januar 2002). Das Bundesamt für Sozialversicherung hat auf eine Vernehmlassung verzichtet. D. Am 23. Juli 2003 hat das Eidgenössische Versicherungsgericht eine parteiöffentliche Verhandlung durchgeführt. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: