C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 6. Dezember 2001 lässt die Elvia Leben beantragen, in Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids sei die Klage vom 31. Mai 1999 vollumfänglich abzuweisen; eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. R.________ lässt - wie das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn - Nichteintreten auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zufolge Verspätung beantragen; eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen.