B. Die am 31. Mai 1999 gegen die Elvia Leben eingereichte Klage mit dem Antrag auf Ausrichtung einer Invalidenrente rückwirkend ab 1. Juni 1994 in der Höhe von jährlich Fr. 15'990.-, zuzüglich 5 % Zins ab mittlerem Verfalltag hiess das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn in dem Sinne teilweise gut, dass es die beklagte Vorsorgeeinrichtung verpflichtete, R.______