Aufgrund einer schweren Diskushernie mit anschliessendem operativen Eingriff war R.________ ab 22. Juni 1993 weitgehend arbeitsunfähig, worauf die neue Arbeitgeberin, über welche der Versicherte bei der Gemeinschaftsstiftung BVG der Elvia Leben, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft (nachfolgend: Elvia Leben [seit 28. März 2002 Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft]), Zürich, berufsvorsorgeversichert war, das Arbeitsverhältnis auf den 2. Juli 1993 kündigte. Seither hat R.________ keine neue Stelle mehr angetreten. Die IV-Stelle des Kantons Solothurn sprach R.________