A. Der 1949 geborene R.________ arbeitete ab Februar 1986 zunächst als Hilfs-Décolleteur und ab 1989 als Hilfskraft in der Montageabteilung der Firma X.________. Nachdem das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsauflösung der Arbeitgeberfirma per 31. Mai 1992 beendet worden war, bezog der Versicherte bis zum Antritt einer neuen Stelle in der Firma G.________ am 1. Juni 1993 Arbeitslosenentschädigung. Aufgrund einer schweren Diskushernie mit anschliessendem operativen Eingriff war R.______