___, der Beschwerdeführer sei von Mai bis August 1996 wegen Verdachts auf Peritonitis tuberculosa (ohne Erregernachweis) in der Poliklinik behandelt worden. Die tuberkulostatische Therapie habe 9 Monate gedauert. Eine Arbeitsunfähigkeit habe nicht bestanden. Anamnestisch seien tuberkulöse Perikarditis (1971), eine Inguinalhernie (1977), ein Lumbovertebralsyndrom (1994) sowie eine obstruktive Ventilationsstörung (1989) zu verzeichnen. Gemäss einem weiteren Bericht vom 7. April 2003 der Frau Dr. med.