Die diversen spezialärztlichen Abklärungen hätten bis anhin kein pathomorphologisches Korrelat ergeben. Trotz regelmässiger physikalischer und pharmakologischer Therapien habe sich der Zustand nicht gebessert, sondern es sei zu einer stetigen Progredienz gekommen. Seit März 2002 sei er nicht mehr in der Lage, seiner angestammten Tätigkeit nachzugehen. Eine berufliche Eingliederung sei höchstens für leichte körperliche Arbeiten gegeben. Mit Schreiben vom 2. September 2002 berichtete Frau Dr. med. G.________, der Beschwerdeführer sei von Mai bis August 1996 wegen Verdachts auf Peritonitis tuberculosa (ohne Erregernachweis) in der Poliklinik behandelt worden.