Mit der Wiederaufnahme der angestammten Tätigkeit könne nicht mehr gerechnet werden. Zudem erwähnt sie den Status nach Tuberkulose Peritonitis nach Perikarditis 1971. In ihrem Bericht vom 13. August 2002 gibt Frau Dr. med. G.________ an, der Beschwerdeführer sei der Poliklinik seit 1990 bekannt; seit 1996 sei er dort in regelmässiger hausärztlicher Behandlung. Die Beschwerden, welche seit März 2002 eine Arbeitsunfähigkeit verursachten, bestünden seit März 2001. Die diversen spezialärztlichen Abklärungen hätten bis anhin kein pathomorphologisches Korrelat ergeben.