___ voraussichtlich dauernd arbeitsunfähig in seiner angestammten Tätigkeit als Wirt. In der Folge beantragte er bei der Gastrosocial die Ausrichtung der vereinbarten Leistungen. Die Gastrosocial klärte den medizinischen Sachverhalt ab und trat mit Schreiben vom 19. September 2002 vom Vertrag zurück, da M.________ die Fragen im Anmeldeformular nicht wahrheitsgemäss beantwortet habe. B. Mit Klage vom 13. November 2003 liess M.________ die Ausrichtung einer jährlichen Invalidenrente von Fr. 22'400.- durch die Gastrosocial beantragen. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Klage mit Entscheid vom 24. August 2004 ab.