A. Die 1939 geborene K.________ bezog von der Pensionskasse X.________ eine Invalidenrente, welche sich vor Erreichen der Altersgrenze im Jahre 2001 auf jährlich Fr. 17'209.-- (gemäss Vertrag 10035, wobei Fr. 7'968.-- auf die obligatorische und Fr. 9'241.-- auf die weitergehende berufliche Vorsorge entfielen) bzw. Fr. 17'280.-- (weitergehende berufliche Vorsorge gemäss Vertrag 20035) belief. Im Hinblick auf die Pensionierung teilte ihr die Vorsorgeeinrichtung mit Schreiben vom 19. November 2001 mit, dass ihr gestützt auf den Vertrag 20035 eine Kapitalauszahlung in der Höhe von Fr. 68'522.-- und gestützt auf den Vertrag 10035 eine jährliche Altersrente von Fr. 9'943.-- ausgerichtet würden.