Die eigentliche Störung manifestiere sich dann meistens mit schwerwiegenden affektiven Störungen. Entsprechende Fragen werden dahingehend beantwortet, dass zwischen den krankheitsbedingten Absenzen während des Arbeitsverhältnisses bei der Z.________ (bzw. deren Rechtsvorgängerin) sowie der Pensenreduktion vom 16. November 1993 bis Ende 1993 einerseits und der "damaligen und aktuellen Erkrankung" andererseits mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang bestehe.