Mit Entscheid vom 17. Oktober 2001 hiess das Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt (heute: Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt) die Klage gut und verpflichtete die Pensionskasse N.________ der Klägerin ab 1. September 1995 eine jährliche halbe Invalidenrente von Fr. 3658.- und ab 1. Januar 2000 eine jährliche ganze Invalidenrente von Fr. 7316.- auszurichten, wobei die rückständigen Rentenbeträge ab 23. Dezember 1998 zu 5 % zu verzinsen seien und sich die Klägerin den ihr von der Beklagten ausgerichteten Betrag von Fr. 6186.- nebst Zins zu 4 % seit 31. März 1994 anrechnen zu lassen habe. C.- Die Pensionskasse N.__