b BVV2 wurde - wie dem Kommentar des BSV zum Entwurf der BVV2 vom Sommer 1983 entnommen werden kann - vor allem zur administrativen Entlastung der Vorsorgeeinrichtung aufgestellt. Wie das BSV in seiner Verwaltungsgerichtsbeschwerde ausführt, kann damit keinesfalls gemeint sein, die Anmeldung von Arbeitnehmenden mit auf rund drei Monate befristeten Arbeitsverträgen ins Belieben der Arbeitgebenden zu stellen, sondern einzig die Entlastung der Vorsorgeeinrichtungen von kurzzeitig aufeinanderfolgenden Ein- und Austritten ihrer Versicherten.