4. Aus den Akten ersichtlich und unbestritten ist, dass K.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) in der Zeit vom 26. Februar bis 1. Juni 2001 bei der Firma X.________ angestellt war. Streitig und zu prüfen ist, ob die damalige Arbeitgeberin die Beschwerdeführerin 2 bei ihrer Vorsorgeeinrichtung hätte anmelden und versichern müssen. 4.1 Die Firma X.________ verweigerte eine Anmeldung der Beschwerdeführerin 2 bei ihrer Vorsorgeeinrichtung unter Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 lit.