_ zu verpflichten, K.________ nachträglich mittels Anmeldung an deren Personalvorsorgeeinrichtung anzuschliessen und rückwirkend zu versichern. Die Firma X.________ lässt wiederum auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliessen, das BSV auf deren Gutheissung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Da den beiden Verwaltungsgerichtsbeschwerden derselbe Sachverhalt zu Grunde liegt, sich die gleichen Rechtsfragen stellen und die Rechtsmittel den nämlichen vorinstanzlichen Entscheid betreffen, rechtfertigt es sich, die beiden Verfahren zu vereinigen und in einem einzigen Urteil zu erledigen ( BGE 128 V 126 Erw. 1 mit Hinweisen; vgl. auch BGE 128 V 194 Erw. 1).