1 am Ende hievor). Ergibt sich hingegen, dass der Beschwerdegegner bei Stellenantritt und während der ersten Monate des Arbeitsverhältnisses nicht wesentlich in seinem funktionellen Leistungsvermögen als angelernter Holzbearbeiter beeinträchtigt war, hätte ihm die Vorsorgestiftung die streitigen Invalidenleistungen auszurichten.