Ebenso könnte der für eine höhere lohnmässige Einstufung ungenügende Ausbildungsstand eine Rolle gespielt haben. Gleichermassen möglich und plausibel erscheint jedoch die Erklärung, der verhältnismässig tiefe Anfangslohn, der übrigens ab 1. Januar 2000 auf Fr. 3010.- im Monat erhöht wurde, sei Ausdruck des seit Stellenantritt aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkten funktionellen Leistungsvermögens und dementsprechend einer vorbestandenen Arbeitsunfähigkeit von deutlich über 20 %. Zu diesen Punkten und den gesundheitlichen Verhältnissen bei Antritt der Stelle bei der AG H.______