Den Interessen der Versicherten wird dadurch in prozessökonomischer Weise Rechnung getragen, indem sie zunächst ohne übermässig hohen Aufwand einen Anspruch auf Invalidenleistungen gerichtlich feststellen lassen und gegen die in der Folge durch die Vorsorgeeinrichtung vorgenommene Berechnung der Leistung wiederum klageweise vorgehen können, falls diese den anwendbaren Leistungsreglementen widerspricht. Schliesslich berücksichtigt das vom BSV in Frage gestellte Vorgehen die Aufgabenteilung zwischen Gericht und Vorsorgeeinrichtung.