Das kantonale Gericht und S.________ lassen sich mit dem Begehren um Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vernehmen, während die Pensionskasse unter Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgte Festsetzung der Invalidenleistungen aus der weitergehenden Vorsorge, mit welcher sich der Versicherte einverstanden erklärt hatte, beantragt, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei als gegenstandslos abzuschreiben. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: