C. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, unter Aufhebung des angefochtenen Entscheides sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit diese über den Anspruch von S.________ auf Invalidenleistungen im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge neu entscheide. Zur Hauptsache macht es geltend, der vorinstanzliche Entscheid komme im Ergebnis einer unzulässigen Rückweisung der Sache an die Vorsorgeeinrichtung gleich. Das kantonale Gericht hätte selber über die Höhe der dem Versicherten zustehenden Leistungen aus der überobligatorischen Vorsorge entscheiden müssen. Das kantonale Gericht und S.__