B. Am 13. Juni 2005 liess H.________ beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Klage gegen den Kanton Zürich einreichen mit dem sinngemässen Rechtsbegehren, die Beklagte habe ihr ab 1. Oktober 2004 eine Partnerschaftsrente von monatlich Fr. 1'591.85 auszurichten. Die BVK beantragte in ihrer Antwort die Abweisung der Klage. In Replik und Duplik hielten die Parteien an ihren Standpunkten fest. Mit Entscheid vom 25. Juli 2006 wies das Sozialversicherungsgericht die Klage ab.