A. Die 1960 geborene H.________ und der 1952 geborene L.________ lebten seit 1990 im selben Haushalt zusammen mit ihren beiden gemeinsamen Kindern J.________ und S.________. L.________ war bei der Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons Zürich (Beamtenversicherungskasse [BVK]) berufsvorsorgeversichert. Am 7. Juli 2004 verstarb L.________. Am 17. September 2004 ersuchte H.________ die BVK unter Beilage verschiedener Dokumente (u.a. zwei Vereinbarungen vom 7. Februar 2001 über die gemeinsame elterliche Sorge für die beiden Kinder) um eine Partnerschaftsrente, was diese jedoch mangels einer statutarisch vorgeschriebenen Unterstützungsvereinbarung ablehnte.