wiederum fand am 5. März 1997 Hinweise auf eine chronische Polyarthritis und empfahl dementsprechend im Bericht vom 6. März 1997 eine Basistherapie mit Gold. Unter zweckmässiger medikamentöser Therapie war die Beschwerdeführerin für eine leidensangepasste Erwerbstätigkeit offenbar auch nach Ausbruch der Polyarthritis nicht wesentlich in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Anders verhielt es sich jedoch für die ab 28. Juli 1997 verrichtete Arbeit als Verkäuferin und Kassiererin bei der Genossenschaft X.________. Es ist als erwiesen anzusehen, dass bei dieser die Finger sehr stark belastenden Tätigkeit von Anfang an eine erheblich, um mindestens 20 %, reduzierte Arbeitsfähigkeit bestand.