Unter der damaligen Medikation sei immer wieder eine Besserung der Symptomatik erfolgt und es hätten auch beschwerdefreie Intervalle erreicht werden können. Mit Bezug auf die Einschränkung in der Leistungsfähigkeit hielt Dr. M.________ fest, eine erste länger dauernde Arbeitsunfähigkeit sei für die Zeit vom 5. bis 14. Juli 1996 bestätigt worden. Bei Stellenantritt am 28. Juli 1997 habe volle Arbeitsfähigkeit bestanden. Ab 15. September 1997 sei dann volle Arbeitsunfähigkeit bescheinigt worden. 4.2 Aufgrund einer Würdigung dieser einlässlichen Auskünfte der Dres.