2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführerin bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, die eine Invalidität zur Folge hatte, und zusammen mit einem psychischen Leiden zur Zusprechung einer ganzen Rente der Invalidenversicherung bei einem Invaliditätsgrad von 100 % ab 1. September 1998 führte, bei der Pensionskasse X.________ versichert war und aus diesem Grund Invalidenleistungen beanspruchen kann.