am 5. September 1997 auf den 13. September 1997 entlassen und ab 6. September 1997 von der Arbeit freigestellt. Gestützt auf die Anmeldung zum Leistungsbezug vom 10. September 1998 sowie die beigezogenen medizinischen und erwerblichen Unterlagen sprach die IV-Stelle des Kantons Zürich D.________ mit Verfügung vom 25. Juni 1999 rückwirkend ab 1. September 1998 bei einem Invaliditätsgrad von 100 % eine ganze Invalidenrente zu. Mit Schreiben vom 23. September 1999 und 31. Januar 2001 lehnte es die Pensionskasse ab, D.________ Invalidenleistungen aus der beruflichen Vorsorge auszurichten.