A. Die 1958 geborene D.________ arbeitete vom 15. Mai bis 31. Dezember 1996 als Lageristin bei der A.________ AG. Nach Beendigung dieses Anstellungsverhältnisses bezog sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Am 28. Juli 1997 nahm sie eine Tätigkeit als Verkäuferin bei der Genossenschaft X.________ auf. Für die berufliche Vorsorge war sie bei der Pensionskasse X.________ (im Folgenden: Pensionskasse) versichert. Nachdem Beschwerden in den Fingern aufgetreten waren, wurde D.________ am 5. September 1997 auf den 13. September 1997 entlassen und ab 6. September 1997 von der Arbeit freigestellt.