C. W.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen. Er beantragt, es sei der Kanton Graubünden zu verpflichten, ihm aus dem Primatswechsel per 1. Januar 2001 eine Nachleistung von Fr. 128'597.40 nebst Zinsen zu 5 % seit 1. Januar 2001 zu bezahlen.