B. Am 23. April 2003 liess W.________ Klage gegen den Kanton Graubünden erheben mit dem Rechtsbegehren, es sei der Beklagte zu verpflichten, ihm aus dem Primatswechsel per 1. Januar 2001 eine Nachleistung von Fr. 128'597.40 nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2001 sowie einen zusätzlichen Betrag von Fr. 100'000.- nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2001 zu bezahlen; eventualiter sei der Beklagte zu verpflichten, ihm den Mehrbetrag an Steuern zu erstatten, wenn diesem die Sondersteuer auf Kapitalabfindungen aus Vorsorge für den Nachzahlungsbetrag gemäss den zuvor gestellten Rechtsbegehren zum Ansatz von 100 % an Stelle der bis 31. Dezember 2001 anwendbaren 80 % belastet werde.