B. Am 20. Juli 2002 liess die Winterthur-Columna beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug Klage einreichen mit den Anträgen, A.________ sei zu verpflichten, ihr Fr. 682.75 nebst Zins zu 5 % seit 27. September 2001 zu bezahlen und es sei in der Betreibung Nr. ... des Betreibungsamtes C.________ vom 27. September 2001 der Rechtsvorschlag aufzuheben und ihr die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. Mit Entscheid vom 26. September 2002 wies das Verwaltungsgericht die Klage ab.